Zulassung von Biosimilars

Kleine Flaschen mit lila Deckel nebeneinander gereiht. iStock.com/mashuk

 

Für die Zulassung eines Biosimilars durch die europäische Zulassungsbehörde müssen zahlreiche, genau festgelegte Untersuchungen und Studien durchgeführt werden, die Qualität, Verträglichkeit und Wirksamkeit des Medikaments nachweisen. 

5 Fakten über die Zulassung von Biosimilars

  • Biosimilars werden von der European Medicines Agency (EMA), der zentralen europäischen Zulassungsbehörde, zugelassen.
  • Die Zulassung von Biosimilars erfolgt nach einer genauen wissenschaftlichen Überprüfung von Wirksamkeit, Verträglichkeit und Qualität. 
  • Die einzelnen Schritte des Zulassungsverfahrens für Biosimilars sind genau von der EMA definiert.
  • Das Zulassungsverfahren für Biosimilars ist aufwändiger und teurer als das für Generika.
  • Die Zulassung eines Biosimilars garantiert, dass es genauso wirksam und verträglich wie das Original-Arzneimittel ist.

Biosimilars – Europaweite Zulassung durch die EMA

Biosimilars sind Kopien von bereits zugelassenen Biologika, deren Patente ausgelaufen sind. Beide Medikamentengruppen werden biotechnologisch hergestellt, das heißt in lebenden Zellen produziert. Deshalb sowie aufgrund der Komplexität der Wirkstoffe und der Herstellung ist es nie möglich, eine hundertprozentige Kopie des Original-Arzneimittels herzustellen. Stattdessen treten kleine Abweichungen in der Struktur des Wirkstoffs auf – übrigens sogar auch zwischen verschiedenen Produktionseinheiten des Original-Arzneimittels. Diese Unterschiede dürfen sich aber keinesfalls auf die Verträglichkeit und Wirksamkeit des Biosimilars auswirken. 

Dass dies wirklich der Fall ist, muss zunächst im Rahmen des Zulassungsverfahrens gegenüber der European Medicines Agency (EMA), der zentralen europäischen Zulassungsbehörde, anhand von Studien nachgewiesen werden. Erst nach einer wissenschaftlichen Überprüfung von Wirksamkeit, Verträglichkeit und Qualität des Biosimilars nach festen Regeln wird die Zulassung in Europa offiziell erteilt. Insgesamt ist das Zulassungsverfahren für Biosimilars deutlich aufwändiger und kostenintensiver als das für klassische Generika, die Nachahmerprodukte chemisch hergestellter Medikamente.

Gerade weil die Zulassung eines Biosimilars so genau kontrolliert wird, können Ärzt:innen und Patient:innen sich sicher sein, dass ein zugelassenes Biosimilar seinem Original in nichts nachsteht. Es ist genauso wirksam und verträglich und kann in der Regel in derselben Dosierung bei denselben Krankheiten eingesetzt werden.

Wie läuft die Zulassung von Biosimilars ab?

Da der Wirkstoff des Originalprodukts eines Biosimilars bereits seit Jahren in der Medizin eingesetzt wird, müssen für seine Zulassung nicht alle Informationen eingeholt werden, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens eines vollkommen neuen Wirkstoffes notwendig sind. In verbindlichen Richtlinien ist aber festgelegt, dass der Hersteller eines Biosimilars  sogenannte Vergleichsstudien durchführen muss, um zu zeigen, dass das Biosimilar ebenso verträglich und wirksam ist wie das Original-Arzneimittel.

Schritte des Zulassungsverfahrens für Biosimilars

Das Verfahren für die Zulassung von Biosimilars läuft in drei aufeinanderfolgenden Schritten ab:

1. Vergleich der Qualität:

Im ersten Schritt des Zulassungsverfahrens muss der Hersteller zeigen, dass die Qualität bzw. die spezifischen Eigenschaften des Biosimilars (z.B. Größe und Aufbau des Moleküls) und des Original-Arzneimittels vergleichbar sind. Dafür werden beide Wirkstoffe in allen wichtigen Details miteinander verglichen. Außerdem wird in diesem Schritt die Reinheit des Biosimilars überprüft – ein weiteres wichtiges Qualitätskriterium. 

2. Vergleich in präklinischen Untersuchungen:

Bevor ein Biosimilar am Menschen untersucht werden kann, müssen umfangreiche Studien in Zellkulturen oder an Tiermodellen durchgeführt werden. Die EMA schreibt genau vor, welche dieser sogenannten präklinischen Untersuchungen erfolgen müssen. Auch hier wird das Biosimilar wieder mit dem Original-Arzneimittel verglichen.

3. Vergleich in breit angelegten klinischen Studien:

Erst im letzten Schritt erfolgt die Untersuchung am Menschen. Man spricht dann von sogenannten klinischen Studien. Diese haben das Ziel, die Vergleichbarkeit mit dem Original-Arzneimittel bei der Anwendung im menschlichen Körper nachzuweisen. Aufgrund der vorangegangenen Studien kann davon ausgegangen werden, dass eine vergleichbare Wirksamkeit besteht. Der Fokus liegt in dieser Phase daher vor allem auf dem Vergleich der Verträglichkeit beider Medikamente. Dabei werden unter anderem die Aufnahme und die Verteilung im Körper sowie die Ausscheidung aus dem Körper geprüft. Danach wird in Studien die Wirksamkeit sowie die Schwere und Häufigkeit verschiedener Nebenwirkungen bei einer oder mehreren Erkrankungen untersucht.

Alle Ergebnisse dieser Untersuchungen und Studien müssen die Hersteller von Biosimilars dokumentieren und gemeinsam mit umfangreichen Informationen zum Herstellungs- und Analyseprozess bei der EMA einreichen. Die Zulassungsbehörde prüft daraufhin diese Unterlagen und entscheidet schließlich, ob eine Vergleichbarkeit zwischen dem Biosimilar und dem Original-Arzneimittel hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Verträglichkeit besteht. Fällt das Urteil positiv aus, erfolgt die Zulassung und das Biosimilar kann in der Therapie eingesetzt werden. 

Übrigens: Zwar darf das Biosimilar erst verkauft werden, wenn das Patent des Original-Arzneimittels ausgelaufen ist. Unternehmen können aber bereits vorher alle für die Zulassung notwendigen Untersuchungen und Studien durchführen, um direkt nach dem Termin des Patentablaufs Biosimilars zur Verfügung stellen zu können.

Unterschiede zur Zulassung von Biologika

Grundsätzlich müssen Biosimilars für eine Zulassung die gleichen Anforderungen erfüllen, wie das Original-Arzneimittel, dessen Patent ausgelaufen ist. Im Rahmen der Untersuchungen am Menschen können aber teilweise Studien wegfallen. Dazu zählen zum Beispiel die sogenannten Dosisfindungsstudien, die dazu dienen, die richtige Dosierung des Medikaments zu ermitteln. Hier lassen sich die Vorgaben zur Dosierung des Original-Arzneimittels auch auf das Biosimilar übertragen. Zudem müssen die Wirksamkeit und Verträglichkeit nicht in allen Therapiegebieten, für die das Biosimilar zugelassen werden soll, durchgeführt werden. Hier reicht es aus, die Behandlung einer Krankheit zu untersuchen. Dabei wird die sogenannte sensitivste Indikation gewählt, das heißt die Erkrankung, bei der sich schon kleinste Unterschiede in der Wirksamkeit des Medikaments bemerkbar machen.

Nach der Zulassung eines Biosimilars

Die Herstellung von Biosimilars muss denselben Qualitätsstandards folgen, wie sie auch für alle anderen neuen Wirkstoffe gelten. Zu diesen Standards zählt beispielsweise auch, dass die Zulassungsbehörden in regelmäßigen Abständen die Produktionsstätten des Herstellers kontrollieren. Außerdem werden Biosimilars wie alle Arzneimittel ständig hinsichtlich ihrer Sicherheit beobachtet. Jeder Hersteller ist dazu verpflichtet, ein System zu etablieren, mit dessen Hilfe es möglich ist, jede Art von Auffälligkeiten, wie zum Beispiel Nebenwirkungen, bei der Anwendung des Biosimilars zu melden. Dieses System wird ebenfalls von den Zulassungsbehörden überprüft.